Kaufvertrag

Zwischen der

– nachfolgend Verkäufer genannt –

CAPITAL PARTNERS INVEST LLP, Mercator House, Hailsham, BN27 1PX, England

und

– nachfolgend Käufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen: Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Etwaige Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§ 1 Kaufgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Kauf von X Stück Computer (Server) der neuesten Generation,

Modell/Typ: ____________________________________

Nr.(n). ________________________________________

des Herstellers: __________________________________

Es handelt sich um Neuware.

Der/die Server befinden sich in der Miningfarm des Verkäufers

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(2) Ferner wird gleichzeitig die bereits auf dem oder den Server(n) installierte Software (Algorithmus zur Ausführung in ein Computerprogramm) zur Generierung des digitalen Zahlungsmittels (Kryptowährung) „Bitcoin oder Ethereum“ an den Käufer mitverkauft. Insofern stellt die Software ebenfalls einen Teil des Kaufgegenstands dar.

§ 2 Leistungen des Verkäufers

(1) Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nach Abschluss dieses Vertrages unverzüglich zu bestellen und nach Eingang beim Verkäufer dem Käufer das Eigentum und den Besitz an dem Kaufgegenstand nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu verschaffen.
(2) Der Verkäufer sichert dem Käufer zu, dass er Inhaber der erforderlichen Lizenzrechte an der Software ist.
(3) Der Verkäufer erwartet, dass der Kaufgegenstand spätestens 6 Monate nach Abschluss dieses Vertrages und Zahlung des Kaufpreises bei ihm eintrifft. Der genaue Lieferzeitpunkt wird nach Aufgabe der Bestellung dem Käufer auf Wunsch mitgeteilt. Sofern eine Lieferung nicht binnen 6 Monaten erfolgen kann, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Eigentumsübergang

Die Parteien sind sich einig, dass das Eigentum an dem Kaufgegenstand nach Eingang des Kaufgegenstands beim Verkäufer und vollständiger Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer auf diesen übergeht.

§ 4 Besitz-/Gefahrübergang

(1) Die Übergabe des Kaufgegenstands erfolgt durch Vereinbarung eines zusätzlichen Servicevertrags zwischen den Parteien, aufgrund dessen der Käufer mittelbaren Besitz an dem Kaufgegenstand erlangt und dieser in der Miningfarm des Verkäufers verbleibt (Besitzkonstitut).
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Besitzübergang auf den Käufer über.

§ 5 Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt ____________________________

in Worten: ___________________________________

§ 6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der CAPITAL PARTNERS INVEST LLP eingeht.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft des Kaufgegenstands ein und gewährleistet die Funktionsfähigkeit.
(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abschluss des Servicevertrags und endet nach Ablauf von 2 Jahren. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn sich ein Mangel erst nach Ablauf von mehr als einem Jahr ab dem Abschluss des Servicevertrags zeigt.

§ 8 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(2) Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(3) Eine weitergehende Haftung des Verkäufers bei Verkauf des Kaufgegenstands ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Rechtswahl

(1) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das englische Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und zwingender unionsrechtlicher Vorschriften. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 10 Gerichtsstand

Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer Zug / Schweiz.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§ 12 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.



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Ort, Datum, Unterschrift Käufer



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Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer