Servicevertrag

Zwischen der

– nachfolgend Verkäufer genannt –

CAPITAL PARTNERS INVEST LLP, Mercator House, Hailsham, BN27 1PX, England

und

– nachfolgend Käufer genannt –

wird folgender Servicevertrag geschlossen: Als Grundlage des Servicevertrags erkennen sowohl der Betreiber wie auch der Kunde die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

§ 1 Gegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Verwahrung, der Betrieb und die Wartung von ____ Stück Computer.

Modell/Typ: ____________________________________

Nr.(n). ________________________________________

des Herstellers: __________________________________

Es handelt sich um Neuware.

Der/die Server befinden sich in der Miningfarm des Verkäufers

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§ 2 Leistungen des Betreibers

(1) Die Verwahrung erfasst die Aufbewahrung des Servicegegenstands in einer abgeschlossenen und vor dem Zutritt unberechtigter Dritter geschützter und klimatisierter Halle in der Miningfarm des Betreibers.
(2) Der Betrieb erfasst den Anschluss des Servicegegenstands an das Stromnetz und die Herstellung geeigneter Raumtemperaturen in der Halle von maximal.
(3) Die Wartung erfasst die ständige Überprüfung der Funktionsfähigkeit durch permanent anwesendes Fachpersonal und im Falle fehlender Betriebsbereitschaft des Servicegegenstands die Behebung dieser Fehler. Sofern ein Fehler nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann, stellt der Betreiber dem Kunden ein baugleiches oder höherwertiges Ersatzgerät zur Verfügung und tauscht dieses mit dem bisherigen Servicegegenstand aus, sodass das Ersatzgerät im Anschluss als Servicegegenstand im Sinne dieses Vertrages anzusehen ist. Die Parteien sind sich in dem Fall einig, dass das Eigentum an dem alten Servicegegenstand im Zeitpunkt des Austauschs auf den Betreiber übergeht und der Betreiber im Gegenzug das Eigentum an dem neuen Servicegegenstand auf den Kunden überträgt.
(4) Die Leistungen des Betreibers sind zu erbringen ab dem Zeitpunkt, in dem der Servicegegenstand, den der Betreiber aufgrund gesonderter Vereinbarung für den Kunden bestellt, bei dem Betreiber eintrifft und der Kunde den gesondert vereinbarten Kaufpreis für den Servicegegenstand vollständig bezahlt hat.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt mit Zugang des jeweils wechselseitig unterzeichneten Vertragsdokuments in Kraft und ist unbefristet. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 4 Ausschüttung & Vergütung

Die Vergütung des Betreibers beträgt 3% des geschürften Nettoertrages pro Quartal, den der Kunde erzielt. Die Ausschüttung erfolgt quartalsweise (am Ende des Quartals) wahlweise in: US-Dollar, EUR, BTC. Hierin sind alle Kosten enthalten, die für die in § 1 beschriebene Verwahrung, den Betrieb und die Wartung des Servicegegenstands anfallen.

§ 5 Stromkosten

Die Stromkosten betragen seit 01.01.2024, je Kwh 0,04 $ und werden dem Kunden vorab berechnet.

§ 6 Haftung

(1) Der Betreiber haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Betreiber haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(3) Eine weitergehende Haftung des Betreibers bei der Verwahrung und dem Betrieb des Kaufgegenstands ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Betreiber im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern, der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruht.

§ 8 Versicherung

Sollte es zu einem Verlust oder einer Beschädigung des Servicegegenstands infolge von Feuer oder Diebstahl kommen, muss der Kunde zuerst Ansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend machen, sofern eine solche besteht. Falls Ansprüche nicht bzw. nicht vollständig erstattet werden, tritt die Versicherung des Betreibers ein.

§ 9 Rechtswahl

(1) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Schweizer Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und zwingender unionsrechtlicher Vorschriften. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 10 Gerichtsstand

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Betreiber Hailsham / England.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§ 12 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.




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Ort, Datum, Unterschrift Käufer



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Ort, Datum, Unterschrift Verkäufer